Gut vorbereitet auf den Winter?
Der
Winter steht vor der Tür, die
Temperaturen
sinken und der erste Schneefall ist nicht mehr weit.
Aus
diesem Grund möchten wir bereits heute auf die auftretenden Gefahren und die
damit verbundenen Anliegerpflichten
hinweisen.
In
der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Markvippach und Ortsteil
Bachstedt ist die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der
Gehwege mit Fassung vom 23. Mai 1996, mit 1. Änderung vom 11.12.2001, festgeschrieben.
Demnach
sind die Straßenanlieger verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege und Zugänge
zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu
räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen
(Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen
von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Bei
Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu
Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so
rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht
entstehen können.
Beim
Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet
werden, die die Straße nicht beschädigen.
Die
in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit
von 07.00 bis 20.00 Uhr. Sie sind jeweils unverzüglich durchzuführen.
Jeannine
Zeuner
Bürgermeisterin
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