Gut vorbereitet auf den Winter?


Der Winter steht vor der Tür, die
Temperaturen sinken und der erste Schneefall ist nicht mehr weit.
Aus diesem Grund möchten wir bereits heute auf die auftretenden Gefahren und die damit verbundenen Anliegerpflichten
hinweisen.

In der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Markvippach und Ortsteil Bachstedt ist die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege mit Fassung vom 23. Mai 1996, mit 1. Änderung vom 11.12.2001, festgeschrieben.

Demnach sind die Straßenanlieger verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.
Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straße nicht beschädigen.

Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr. Sie sind jeweils unverzüglich durchzuführen.

Jeannine Zeuner
Bürgermeisterin

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